• Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie (KFO)
  • Zahnprophylaxe (max. 200 €)
Tägliches Kündigungsrecht

Sie genießen nicht nur Leistungen, sondern auch Freiheiten und können Ihren Versicherungsschutz jederzeit täglich wieder kündigen.

schnelle, digitale Antragsstrecke

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Fairster Schadenregulierer

Im Test von Focus Money (05/2019) wurde der DFV ZahnSchutz mit der Bestnote „SEHR GUT“ ausgezeichnet und gehört damit zu den fairsten Tarifen Deutschlands.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartnerin:

Katharina Helka

Tarifübersicht

Basis
ab 10,-€
Komfort
ab 14,-€
Premium
ab 18,-€
Exklusiv
ab 20,-€

BASIS

50%

Erstattung auf

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaxe (100€)
ohne Wartezeit

KOMFORT

70%

Erstattung auf

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaxe (140€)
ohne Wartezeit

PREMIUM

90%

Erstattung auf

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaxe (180€)
ohne Wartezeit

EXKLUSIV

100%

Erstattung auf

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaxe (200€)
ohne Wartezeit
Tarife vergleichen
Basis 50Komfort 70Premium 90Exklusiv 100
Zahn­behand­lungen und Zahn­ersatz50 %70 %90 %100 %
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung50 %70 %90 %100 %
Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall
70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall
90 %
höchstens 1.800 € je Versicherungsfall
100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall
Zahn­pro­phy­la­xe100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 180 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr
DFV-ZahnSchutz Assistance
GOZ-Garantie
Beitrags­befreiung bei Arbeits­losig­keit
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Ihre Leistungen im Überblick

Zahnbehandlungen und Zahnerhalt

Der Erhaltung eines erkrankten Zahns sollte grundsätzlich die oberste Priorität haben. Eine Wurzelbehandlung stellt bei einem durch Karies geschädigten Zahnnerv (Pulpa) häufig die letzte Rettung dar. Neben einer Schwellung des Gewebes, welches unangenehm auf den Nerv drücken kann, sind häufig auch eine vereiterte Zahnwurzel oder Bakterien, die den Knochen befallen, negative Begleiterscheinungen. Die durch implacheck® angebotenen Tarife übernehmen bis zu 100% bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Auch Einlagenfüllungen wie z.B. Inlays, Onlays, Overlays aus Edelmetall oder Keramik gehören selbstverständlich zum hohen Leistungsumfang. Darüber hinaus werden auch Kunststoff- und Kompositfüllungen übernommen. Zu guter Letzt runden Spezialverfahren wie z.B. Cerec-Behandlungen das stimmige Gesamtbild ab.

Zahnprophylaxe

Zur Vorbeugung, Früherkennung und zur rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten ist eine regelmäßige Zahnprophylaxe unabdingbar.

Eine sehr wichtige Prophylaxemethode ist die „professionelle Zahnreinigung“. Insbesondere für Patienten mit erhöhtem Parodontitisrisiko oder Patienten, bei denen bereits Zähne durch Implantate ersetzt wurden, ist diese Behandlung äußerst wichtig zur Vorbeugung und kann unter Umständen auch mehrfach jährlich notwendig sein. Da die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht oder nur in einem geringen Ausmaß übernehmen, bietet die Zahnzusatzversicherung eine verlässliche jährliche Kostenübernahme. Im Exklusivtarif beträgt die Erstattung bis zu 200 Euro und kann auch auf mehrere Behandlungen verteilt werden.

Zahnersatzleistungen

Die Qualität eines guten Zahnersatzes erkennt man häufig daran, dass er für den Laien nicht als Zahnersatz erkennbar ist und sich somit quasi „unsichtbar“ darstellt. Neben diesem diskreten und ästhetischen Anspruch sollte der Zahnersatz auch sicherstellen, dass der Träger nicht auf seine vertrauten Essgewohnheiten verzichten muss. Um ein solches Ergebnis zu erhalten, gibt es unterschiedlichste Behandlungsmethoden, die von einer einzelnen Krone für einen Zahn bis hin zur Teil- oder Vollprothese reichen. Insbesondere ein haltbarer Zahnersatz, basierend auf Zahnimplantaten, zählt für qualitätsorientierte Patienten häufig zu den besten Lösungen.

Da bereits seit Januar 2005 die gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse zahlen, reichen diese Sätze der Regelversorgung bei Weitem nicht aus, um die Mehrkosten für qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu tragen. Die von implacheck® angebotene Zahnzusatzversicherung im Exklusivtarif übernimmt bis zu 100 % dieser Mehrkosten. Darüber hinaus gibt es keine Begrenzung bzgl. der Anzahl an Implantaten. Abgerundet werden diese Leistungen dadurch, dass auf Wunsch auch eine Behandlung in Vollnarkose bis zu 100% übernommen wird.

Kieferorthopädie

Ob für Kinder oder auch Erwachsene, kieferorthopädische Behandlungen sind nicht nur wichtig für eine harmonisch Zahn- und Gesichtsästhetik, sie dienen insbesondere auch zur Herstellung einer guten Funktion der Kauorgane. Die von implacheck® angebotenen Tarife übernehmen bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 je nach gewählter Variante bis zu 100 % der tatsächlich anfallenden Kosten.

Meistgestellte Fragen

Gibt es Gesundheitsfragen?

Bei den Zahnzusatz-Tarifen der Deutschen Familienversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen.

Gibt es Wartezeiten?

Wartezeiten gehören der Vergangenheit an. Anders als bei vielen anderen Versicherungsunternehmen, gibt es bei allen von implacheck® angebotenen Tarifen keine Wartezeiten. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine professionelle Zahnreinigung quasi direkt nach Erhalt des Versicherungsscheins in Anspruch nehmen können – und dies bis zu 200 Euro p.a. im „Exklusiv“- Tarif. Darüber hinaus sind selbstverständlich neu auftretende Beschwerden aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnerhalt, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 100 % abgesichert.
Dass Sie auch weltweiten Versicherungsschutz genießen, ist für uns in diesem Zusammenhang schon fast eine Selbstverständlichkeit!
Wichtig: Weiterführende Informationen zur Leistungserbringung bei z.B. angeratenen Behandlungen und zur üblichen Zahnstaffel entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Punkten.

Welche Kosten werden in den ersten Jahren bezahlt?

Der Zahnzusatzversicherungsmarkt ist vielfältig. Einige Gesellschaften arbeiten mit Gesundheitsfragen und Wartezeiten und andere schützen die Versichertengemeinschaft durch eine sogenannte Zahnstaffel vor steigenden Beiträgen. Dies bedeutet, dass z.B. in den ersten 48 Monaten nach Abschluss nur bestimmte Höchstleistungen in Anspruch genommen werden können. Die Deutsche Familienversicherung hat sich gegen Gesundheitsangaben und Wartezeiten entschieden und eine sehr faire Zahnstaffel in den Tarifen integriert:

Basis
ersten 12 Monate: max. 375,- €
ersten 24 Monate: max. 750,- €
ersten 36 Monate: max. 1.875,- €
ersten 48 Monate: max. 2.500,- €

Komfort
ersten 12 Monate: max. 750,- €
ersten 24 Monate: max. 1.500,- €
ersten 36 Monate: max. 2.625,- €
ersten 48 Monate: max. 3.500,- €

Premium
ersten 12 Monate: max. 1.125,- €
ersten 24 Monate: max. 2.250,- €
ersten 26 Monate: max. 3.375,- €
ersten 48 Monate: max. 4.500,- €

Exklusiv
ersten 12 Monate: max. 1.250,- €
ersten 24 Monate: max. 2.500,- €
ersten 36 Monate: max. 3.750,- €
ersten 48 Monate: max. 5.000,- €

Konkret bedeutet dies für Sie, dass Sie z.B. im Exklusiv-Tarif 5000 Euro innerhalb von 48 Monaten zzgl. 200 Euro jährlich für Zahnreinigungen in Anspruch nehmen dürfen. Insgesamt somit max. 5.800 Euro. Dem gegenüber steht z.B. ein Beitrag von 24 Euro monatlich für z.B. einen 28-jährigen Versicherungsnehmer. Die Deutsche Familienversicherung würde somit insgesamt max. 4.648 Euro mehr auszahlen, als die Einnahmen aus den Beiträgen betragen. Nach den ersten 48 Monaten entfällt die Summenbegrenzung vollständig und auch z.B. sehr aufwendige und hochpreisige Implantatversorgungen werden vollständig bezahlt. Wir halten dieses Modell für mehr als fair und außerordentlich transparent.

In welchen Fällen besteht kein Anspruch auf Leistung?

In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:
• bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
• bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
• bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen

Hinweis: Selbstverständlich gilt ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist – der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist –, für spätere Behandlungen als versichert und es können Leistungen bezogen werden.

Gib es eine Mindestvertragslaufzeit?

Die von implacheck® angebotenen Tarife garantieren die Möglichkeit der täglichen Kündigung. Zu viel gezahlte Beiträge werden umgehend zurückerstattet. In der Anfangszeit gilt jedoch eine Ausnahme. Nehmen Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12 Monaten, in der die tägliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Die Sperrzeit beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Leistungsanspruch geltend gemacht wurde. Sie endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats – auch im Falle eines Tarifwechsels – nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Sperrzeit können Sie den Vertrag wieder täglich kündigen.Was passiert, wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann?

Was passiert, wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann?

Durch unsere einfachen und zielführenden Zahlungsmodalitäten sollte eigentlich nichts schief gehen. Falls es dennoch dazu kommen sollte, dass die Beiträge nicht gezahlt werden können, weisen wir darauf hin, dass dies den Versicherungsschutz gefährden kann. Dies stellt sich wie folgt dar:
Sollte der Erstbeitrag durch Ihr Verschulden nicht gezahlt worden sein, können Sie Ihren Leistungsanspruch verlieren und die Deutsche Familienversicherung kann vom Versicherungsschutz zurücktreten. Falls ein Folgebeitrag nicht gezahlt wird, erhalten Sie zunächst eine Mahnung. Wird diese nicht beglichen, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz und die Deutsche Familienversicherung kann den Vertrag kündigen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, falls die Beitragshöhe von Ihnen nicht mehr zu leisten ist. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten, damit Sie weiterhin einen adäquaten Versicherungsschutz behalten.

Kann ich als Privatpatient die Tarife auch abschließen?

Mitglieder der privaten Krankenvollversicherung haben in der Regel bereits deutlich höhere Leistungen abgesichert als gesetzlich Krankenversicherte. Daher richtet sich der von implacheck® angebotene Versicherungsschutz ausschließlich an Mitglieder der GKV. Falls Sie jedoch privat krankenversichert sein sollten und die Leistungen in Ihrem Tarif Sie nicht überzeugen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Gerne erläutern wir mit unseren Kooperationspartnern, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, um Ihren Versicherungsschutz zu erweitern oder zu ergänzen.

Werden in den Tarifen Altersrückstellungen gebildet?

Die Tarife bilden keine Altersrückstellungen. Somit passen sich die Beiträge in bestimmten Abständen an das Lebensalter und Risiko an.

Kann ein Vertrag auch widerrufen werden?

Sie können, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen:
Per Brief
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Per Fax
069 95 86 958
Per E-Mail
[email protected]
oder auf einem Datenträger. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor Erhalt der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbestimmungen und unserer Kunden- und Verbraucherinformationen.

Wer ist die Deutsche Familienversicherung AG?

Die Deutsche Familienversicherung war das erste börsennotierte Insurtech Europas und zählt damit zu den wichtigsten und erfolgreichsten Unternehmen im digitalen Versicherungsmarkt. Die insgesamt über 420.000 Verträge, 110 Mitarbeiter und der Gesamtbestand von 72 Mio. Euro belegen eindrucksvoll die Erfolgsgeschichte seit dem Jahr 2007. Die Kernkompetenzen liegen in erster Linie in den Bereichen von innovativen digitalen Angeboten für Zahn-, Kranken- und Pflegeversicherungen. Die hohe Innovationskraft stellt sich unter anderem auch in Form von neuen Vertragsabschlussmöglichkeiten über Sprachassistenten wie z.B. Alexa dar.
(Alle Angaben ohne Gewähr. Genauere Informationen zum Unternehmen sind der Internetseite der DFV AG zu entnehmen.)

Wo und wie kann ich meinen Heil- und Kostenplan einreichen?

Sie können Ihre Heil- und Kostenpläne ganz einfach online mit der digitalen DFV-Schnellregulierung per Foto oder Scan selbst einreichen.

So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.

In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.

Oder senden Sie Ihre Original-Zahnarztrechnung an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
D-60323 Frankfurt am Main

Katharina Helka
Kauffrau für Versicherung und Finanzen (IHK)

Gerne berate ich Sie persönlich!

Was spricht für die Deutsche Familienversicherung?

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen

Alle unsere Zahnzusatzversicherungen stehen Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung offen. Sie erhalten Ihren Wunschtarif ganz einfach ohne Wartezeiten oder Gesundheitsfragen. Verlieren Sie keine Zeit und sparen Sie sich hohe Zuzahlungen für Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz!
Der Versicherungsschutz unserer Zahnzusatzversicherung gilt weltweit. Zudem können Sie unter den niedergelassenen, approbierten Zahnärzten und Kieferorthopäden frei wählen.

Schutz vor hohen Zahnarztkosten

Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und sogar die routinemäßige Zahnprophylaxe sind mit hohen Kosten verbunden, die Sie als gesetzlich Versicherter selbst zu tragen haben. Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten nur noch einen „befundorientierten Festzuschuss“, d. h. etwa 50 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. Ein Patient ohne private Zahnzusatzversicherung bekommt also die günstigste Versorgung, an der er sich zur Hälfte selbst beteiligen muss. Wer höherwertige Behandlungen wünscht, trägt die gesamten Mehrkosten allein.

Der implacare-Zahnschutz passt sich an Ihre Bedürfnisse an

Wir übernehmen Ihren Eigenanteil zu 50, 70, 90 oder 100%. In welcher Höhe genau – das entscheiden Sie selbst. Wählen Sie in unserem Tarifrechner genau den Schutz, der am besten zu Ihnen passt.
Wenn Sie mit einem günstigen Zahnzusatz-Tarif einsteigen möchten, dann ist der Basis-Tarif – mit einer Kostenerstattung von 50% – die richtige Wahl für Sie. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge, beispielsweise im Alter zwischen 31 und 40 Jahren, beläuft sich dann auf nur 16 Euro im Monat. Möchten Sie jedoch eine Kostenerstattung von 70 %, 90% oder sogar 100 %, dann können Sie entweder in einen höheren Tarif wechseln oder Sie entscheiden sich gleich für den Testsieger: Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 erstattet Ihre Kosten zu 100 %.

Schnelle Kostenerstattung

Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.
In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.

Digital, mobil und serviceorientiert

Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.
Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.