Perfekt für Patienten ohne – bzw. – angeratene Behandlungen oder Vorerkrankungen
Mit bis zu 90% Erstattung für Patienten mit bis zu 3 fehlenden Zähnen
Warum eine Zahnzusatzversicherung wichtig ist.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ oder sogar darüber hinaus anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Ob Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder für Prophylaxe, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung, in allen wichtigen Bereichen rund um die Zahngesundheit gibt es Tarife mit hochwertigen Leistungen. So schützen Sie sich vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Die Kosten für eine hohe Funktionalität und anspruchsvolle Ästhetik des Zahnersatzes können durch eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.
Kostenbeispiele
Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz) | 2.269,86 € |
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat | 0,00 € |
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz | 300,36 € |
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 1.969,50 € |
Kostenerstattung mit einem 100% Tarif | 1.969,50 € |
Ihre verbleibende Zuzahlung: | 0,00€ |
Ein schönes und gesundes Lächeln ist für jeden bezahlbar!
Zahnersatz geht ins Geld! Jeder fünfte Patient sichert sich gegen hohe Kosten beim Zahnarzt durch eine Zahnzusatzversicherung ab. Seit Jahren verbessern sich die Leistungen der Versicherer. Mittlerweile sind auch Absicherungen bis zu 100% zu günstigen Prämien möglich.
Zahnerhalt und Zahnersatz stellen im Bereich der Zahnmedizin eine anspruchsvolle Aufgabe. Dabei hat der Erhalt der eigenen Zähne immer oberste Priorität. Eine konsequente und regelmäßige Prophylaxe oder, wenn erforderlich, eine Füllungstherapie sind fester Bestandteil dieser sogenannten konservierenden Zahnheilkunde. Allerdings lässt sich ein defekter Zahn nicht immer auf diese Weise retten und ein Zahnimplantat wird fällig – die Königsdisziplin in der Implantologie. Das macht sich auch bei den Kosten bemerkbar. Trotz liqiditätsschonender Maßnahmen wie der Zahlung der Kosten in Raten, die viele Behandler in ihren Praxen anbieten, stellt die finanzielle Belastung Patienten oft vor große Probleme. Ein strahlendes und vor allem herzliches Lächeln macht einen großen Teil der Lebensqualität von jedem von uns aus und gehört zu unserer Gesundheit. Zahnzusatzversicherungen bieten Patienten schon früh die Möglichkeit im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung errechnen sich in Abhängigkeit vom Alter des Patienten. Oft ist schon mit kleinen Beiträgen eine große Kostenersparnis im Akutfall realisierbar und die Patienten können sich eine Premium-Versorgung leisten, ohne in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit? Oft bestehen die Anbieter von Versicherung für Zahnschutz auf eine gewisse Laufzeit, bevor Leistungen ausgeschüttet werden.
Eine private Zahnzusatzversicherung bietet allerhand Vorteile. Sie ermöglicht Ihnen den Eigenanteil deutlich zu senken bzw. auf null zu setzen. Die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind nur gering. So zahlt die GKV in den Bereichen Zahnersatz und Zahnvorsorge einen befundorientierten Festzuschuss, der bei guter Pflege des Bonushefts etwas höher liegt. Eine Versorgung mit Zahnimplantaten geht aber über die sogenannte Regelversorgung hinaus. Weiterhin brauchen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob zum Beispiel eine notwendige Kunststofffüllung gerade finanziell möglich ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nämlich selbst bei einem gepflegten Bonusheft nur für einen Bruchteil der Zahnarztkosten auf. Der sogenannte Festzuschuss liegt zwischen 60 % – 75 % (Stand 01/2021, abhängig von der Pflege des Bonushefts) und bezieht sich auch nur auf die Regelversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss für Zahnärzte haben einen Leistungskatalog für Zahnbehandlungen und Zahnersatz entwickelt, der festlegt welche Kosten annehmlich und aus medizinischer Sicht ausreichend sind. Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Versorgung müssen Sie die Mehrkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen selbst tragen. An der Höhe des Festzuschusses ist dementsprechend nicht zu rütteln.
Die Vielzahl an Angeboten für Zahnzusatzversicherungen kann schnell verwirren. Daher setzten wir von implacare auf die Zahntestsieger der Stiftung Warentest. implacare hat sich keiner Versicherungsgesellschaft verschrieben. Für die drei gängigsten Bedürfnisse haben wir Lösungen: Fehlende Zähne, günstiger Zahnvorsorge, Rundum-Zahnschutz.
Warum implacare?
1. Transparenz
Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir von implacare eine Auswahl an Zusatzversicherungen. Eine gute Beratung muss transparent und nachvollziehbar sein. Sie selbst entscheiden nach intensiver Beratung, welches Versicherungsangebot Ihnen am meisten zusagt.
2. Individuelle Patientenbedürfnisse
Sie als Patient stehen im Mittelpunkt. Wir beraten Sie professionell und kompetent über die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen und finden zusammen mit Ihnen den Tarif, der zu Ihrer aktuellen Situation passt.
3. Beratung auf Augenhöhe
Wir möchten für Sie den bestmöglichen Zahnschutz finden, der für Sie einen wirklichen Mehrwert bringt. Die Tarifwelt ist komplex und schwer durchschaubar. Uns ist es wichtig, dass Sie unsere Empfehlung verstehen.
Gerne berate ich Sie persönlich!
Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist groß – Sie haben die Qual der Wahl. Ich setzte auf Ihre Zufriedenheit und möchte gemeinsam mit Ihnen einen bedarfsgerechten Zahnschutz finden.
Bestehende Zahnzusatzversicherung wechseln – wie sinnvoll ist das?
Sie haben bereits vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen? Oft ist es sinnvoll Ihren „Altvertrag“ auf den Leistungsumfang hin zu überprüfen. Oft kann der Fall eingetreten sein, dass sich die erstattungsfähigen Leistungen erweitert haben und somit moderne Behandlungsmethoden nicht mit eingeschlossen sind. Eine automatische Anpassung bzw. Aufstockung erfolgt nämlich nicht.
Mit Sicherheit kommt Ihnen nun der Gedanke – warum sollte ich wechseln, wenn es doch in den ersten Jahren immer eine Zahnstaffel gibt? Es gibt Versicherungsgesellschaften, wie zum Beispiel die Barmenia, die einen Wechsel belohnt, indem die Summenbegrenzungen von normalerweise vier Jahren auf nur zwei Jahre verkürzt. Auf der anderen Seite hat der Wechsel auch Vorteile, wenn Sie dadurch eine deutliche Verbesserung der Leistungen im Bereich Zahnersatz erhalten oder die professionelle Zahnreinigung.
Sind zum Beispiel hochwertige Leitungen, wie Zahnersatz in Ihrem Altvertrag nicht inbegriffen sollten Sie in jedem Fall über einen Wechsel nachdenken. Allerdings müssen Sie hierfür folgende Punkte beachten:
• Wie ist der derzeitige Zustand Ihrer Zähne? – Die Basis für einen Wechsel besteht in jedem Fall darin, dass zum Zeitpunkt eines Wechsels keine angeratene, beabsichtigte oder begonnene Maßnahmen stattfinden. Solche Maßnahmen werden in Ihrer Patientenakte vermerkt. Eine Rückfrage der Versicherung wird zu einer Ablehnung führen, da diese Leistungsfälle vom Schutz ausgeschlossen sind. Sobald Ihre Behandlung abgeschlossen ist, kann der Wechsel zur neuen Versicherungsgesellschaft stattfinden.
• Wie sehen die Vertragsbedingungen aus? – Nehmen Sie sich die Zeit und vergleichen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungsumfang und Erstattungshöhe.
Ist Ihr Vertrag älter als 8 Jahre, lohnt sich ein Wechsel höchst wahrscheinlich in jedem Fall. Erkundigen Sie sich bitte aber auch bei Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft.
Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen – worin besteht der Unterschied?
Unsere Kooperationspartner passen ihre monatlichen Beiträge ca. alle 10 Jahre an. Diese Tarife arbeiten ohne Altersrückstellung. In jungen Jahren zahlt man weniger und mit dem Älterwerden passen sich die Beiträge an, da die Versicherungsgesellschaften festgestellt haben, dass der Bedarf und die Kosten für Behandlungen mit zunehmenden Alter steigen.
Versicherungen, die Tarife mit Altersrückstellungen anbieten, kalkulieren ihre Tarife mit Durchschnittskosten basierend auf der Summe, der zu erwartenden beanspruchten Versicherungsleitungen, die eine versicherte Person im Laufe seiner Vertragslaufzeit abruft. Mit einem Teil der eingezahlten Beiträge werden sogenannte Rücklagen gebildet, um die bereits oben erwähnten möglichen Kostensteigerungen abzudecken. Die Versicherungsbeiträge bleiben zwar konstant, aber man zahlt über einen längeren Zeitraum monatlich höhere Beiträge, auch in jungen Jahren im Vergleich. Möchten Sie Ihre Zahnzusatzversicherung irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, doch wechseln so haben Sie zu Beginn der Laufzeit umsonst mehr bezahlt. Neue und bessere Tarife wird es immer wieder geben, sodass sich ein Wechsel lohnt.
Dennoch kann es bei Tarifen mit Altersrückstellungen zu „unerwarteten“ Beitragsanpassungen durch die Versicherungsgesellschaft kommen, z.B. aufgrund steigender Gesundheitskosten im Allgemeinen.
Wie läuft eine Kostenerstattung ab?
Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte) der GKV dient als Berechtigungsnachweis einer jeden Zahnarztpraxis, damit Sie Leistungen der GKV in Anspruch nehmen können.
Grundsätzlich erhalten Sie nach einer Behandlung keine Rechnung von Ihrem Zahnarzt, da die Praxis in den direkten Kontakt zu den jeweiligen Krankenkassen tritt und alles Weitere regelt. Für komplexe Behandlungen, wie dies bei einer Implantation der Fall ist, wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, den Sie noch vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Ihre Krankenkasse prüft nämlich im ersten Schritt, welche Maßnahmen erforderlich sind, und in welcher Höhe bzw. ob diese erstattet werden. Die Ihnen bereits bekannte Regelversorgung wird also auf „Herz und Nieren“ geprüft. Nach Rückmeldung der GKV erfahren Sie wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Kostenerstattung über eine private Zahnzusatzversicherung
Oft ist zu lesen, dass die Einreichung eines Heil- und Kostenplans bei Ihrer privaten Krankenversicherung nicht erforderlich ist. Dennoch empfehlen wir bei anstehenden großen Eingriffen die Kontaktaufnahme zum Sachbearbeiter im Schadenservice.
Da die behandelnde Zahnarztpraxis nicht mit den Zahnzusatzversicherungen abrechnet, wie dies bei der GKV der Fall ist, müssen Sie sich bei Ihrer Zahnzusatzversicherung melden. Unsere Kooperationspartner bieten hier aber unkomplizierte Möglichkeiten an, wie via E-Mail oder über eine App der Versicherungsgesellschaft.
Was sind Altersrückstellungen?
Bildet ein Tarif Altersrückstellungen, so versucht der Versicherer den Tarif über die gesamte Laufzeit stabil von den Beiträgen zu halten. Dies bedeutet, dass in jungen Jahren der Beitrag höher ist und die Ersparnisse im Alter zur Senkung des Beitrages verwendet werden können. Allgemein haben sich die Tarife ohne Altersrückstellungen stärker am Markt durchgesetzt, da viele Versicherte den deutlich höheren Beitrag in jungen Jahren vermeiden wollen. Grundsätzlich sollte jeder Versicherte die künftigen Kosten im Rahmen seiner Altersvorsorge mit einplanen, sodass die Beiträge auch im Alter problemlos bezahlbar sind.
Kann eine Zahnzusatzversicherung auch im höheren Alter abgeschlossen werden?
Zahlreiche Tarife können noch im hohen Alter abgeschlossen werden. Hierzu zählen unter anderem auch einige der Testsieger der Stiftung Warentest mit Höchstleistungen am Markt.
Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen?
Viele unserer Tarife können auch ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Dies vereinfacht die schnelle Beantragung. Unter anderem zählt hierzu der Sieger der Stiftung Warentest: DFV-Zahnschutz-Exklusiv 100 der Deutschen Familienversicherung AG. Ob und in welcher Form Gesundheitsfragen gestellt werden, finden Sie in der Detailauswertung „Annahmekriterien Zahnstatus“ innerhalb unseres Vergleichsrechners klar und deutlich dargestellt.
Gibt es Tarife, die sofort leisten ohne Wartezeit?
Es gibt zahlreiche Tarife ohne Wartezeit. Diese können in unserem Tarifrechner selektiert werden. In der Regel sind jedoch angeratene und laufende Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unser Vergleichsrechner erläutert unter dem Punkt „Annahmekriterien Zahnstatus“ exakt die Bedingungen.
Welche Kosten werden in den ersten Jahren nach Abschluss übernommen?
In der Regel vereinbaren Versicherer eine Leistungsstaffel für die ersten 5 Jahre. Diese Leistungsstaffel kann sehr stark voneinander abweichen. Einige Versicherer regulieren in den ersten Jahren lediglich geringe Beträge von 250,- Euro bis 500,- Euro. Top Versicherer erstatten in den ersten 60 Monaten 5.000, – Euro und mehr. Ein Vergleich lohnt sich und wird in unseren Detailvergleichen unter Erstattungsgrenzen / Leistungsstaffel detailliert dargestellt.
In welchen Fällen besteht in der Regel kein Leistungsanspruch?
In der Regel werden für bereits begonnene und angeratene Leistungen keine Kosten übernommen. Einige wenige Versicherer bieten jedoch an, dass fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden können. Hierdurch lassen sich Kosten für z.B. Implantate senken. Einige wenige weitere Versicherer bieten auch einen Sofortschutz für begonnene Behandlungen an. Diese Tarife empfehlen wir jedoch nicht, da Sie für den Augenblick zwar eine geringe Kostenersparnis bringen, aber auf lange Sicht häufig eher unterdurchschnittlich von den Leistungen sind.