Testsieger

  • Zahnzusatzversicherung
    Für Ihre Zähne nur das Beste:

    Barmenia Zahnversicherung

    TESTSIEGER 2020

    100 % Kostenübernahme für:
    • Zahnprophylaxe
    • Zahnersatz
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (bis 2.000€)
    • 200€ Bleaching Bonus
    testsieger
keine Wartezeit

Zahnzusatzversicherung Testsieger 2020

Im Juni 2020 hat die Zeitschrift Finanztest ihre aktuelle Bewertung für Zahnzusatzversicherungen veröffentlicht. Dabei wurden die Zahnzusatztarife aller Versicherer auf dem deutschen Markt untersucht, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Stichtag für die Bewertungen war der 1. März 2020.
Getestet wurden ausschließlich Tarife, die grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind. Von insgesamt 249 Zusatzversicherungen erhielten 88 ein „sehr gut“ und 82 ein „gut“. Mit den Noten „befriedigend“ wurden 43 Tarife bewertet und mit „ausreichend“ 23. Ein Tarif erhielt die Note „mangelhaft“.
Im Test wurden, wie bereits in den Jahren zuvor, sowohl Tarife mit Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen nicht altersbedingt) als auch Tarife ohne Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen altersbedingt) gemeinsam untersucht.

Alle Tarife im Test bieten Kostenerstattung für Zahnersatz und erhalten ausschließlich Zahnleistungen. Einige Versicherer bieten auch Vertragsbausteine an, so dass diese individuell zusammengestellt werden können.

Am besten schnitten die Tarife der Barmenia (Mehr Zahn 100), der WGV (Plus), der Huk-Coburg (ZZ Pro 100), der Bayerischen (Zahn Prestige) und der Deutschen Familienversicherung (DFV-Zahnschutz Exklusiv 100) ab.

Bei den oben erwähnten Tarifen handelt es sich um Angebote mit altersbedingter Beitragsanpassung. Im Test wurde der gerundete altersabhängige Beitrag angegeben, den Versicherte mit 43 und den sie bis 73 Jahre höchstens zahlen müssen. (Um eine Vergleichbarkeit mit Tarifen ohne altersabhängiger Beitragsanpassung zu ermöglichen, wurden die Beitragsspanne und der Durchschnitt für den Zeitraum zwischen 43 und 73 Jahre gebildet.)

Das besondere am Tarif der Mehr Zahn 100 (Barmenia) ist, dass künftige Heilbehandlungsmaßnahmen automatisch mitversichert sind, d.h. auch solche die es heute noch nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich an die neuen Gegebenheiten an.
Bei der Barmenia belaufen sich die Kosten für den Modellkunden auf 34 Euro bzw. bei 43 €, wenn man zusätzlich den 9 € Prophylaxe Tarif dazubucht. Bei der Huk-Coburg und der DFV belaufen sich die monatlichen Kosten für einen 43-jährigen auf 40 Euro monatlich.
Mit zunehmendem Alter steigt der Beitrag bei allen Testsiegertarifen.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2019, 2018, 2016 und 2014

Eine private Zusatzversicherung lohnt sich vor allem bei teurem Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt oft weniger als 20 Prozent der Kosten. Eine Police, die bei der Regelversorgung den Eigenanteil komplett abdeckt, ist gar nicht teuer. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten nicht nur Kosten für Zahnersatz, sondern werben mit weiteren Leistungen. Das bekannteste Extra ist die professionelle Zahnreinigung.

Extras kosten extra
Für Kunden ist es zwar erfreulich, wenn eine Versicherung möglichst viel leistet. Doch sie bezahlen jede Leitung mit ihren Beiträgen. Die Stiftung Warentest empfiehlt vor allem sich gegen große finanzielle Risiken abzusichern. Zahnersatz für etliche Tausend Euro können die wenigsten „mal eben so“ bezahlen. Bei einer professionellen Zahnreinigung für 70 bis 150 Euro ist eher möglich. Viele Menschen finden es jedoch beruhigend, für alle Eventualitäten versichert zu sein. Bei einem Vergleich mehrerer Angebote mit gleichen Qualitätsurteil sollte man sich für den Tarif mit der gewünschten Zusatzleistung entscheiden.

Nachsorge bei Parodontitis
Patienten müssen unter anderem die langfristige Nachsorge z.B. nach einer Parodontitisbehandlung selber zahlen: „unterstützende Parodontosetherapie“. Dabei entfernt der Zahnarzt in regelmäßigen Abständen bakterielle Zahnbelege, misst Zahnfleischtaschen und reinigt diese, wenn nötig. Wer mit einer solchen Erkrankung zu tun hat, für den kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen.

Zahnzusatzversicherung Test 2018 / 2019 -Das hat sich geändert

Im Gegensatz zum vorherigen Testturnus 2014/2016/2018 wurde der zeitliche Abstand von zwei Jahren, beim erneuten Testverfahren, nicht mehr eingehalten. Zwischen dem letzten und dem aktuellen Vergleich von Stiftung Warentest lagen diesmal nur 12 Monate.

Während es beim ersten Zahnzusatzversicherung Test im Jahr 2008 nur drei „sehr gute“ Tarife gab, ist die Anzahl der am besten bewerteten Tarife konstant gestiegen. Im Jahr 2014 wurden 55 Angebote mit „sehr gut“ ausgezeichnet, im November 2016 lag die Zahl bei 66. Im Vergleich 2018 erhielten bereits 70 Zahnzusatzversicherungen die Auszeichnung „sehr gut“ und aktuell werden 76 Tarife damit bewertet.

Der Markt offeriert dem Verbraucher laut Finanztest somit viele sehr gute Zahnzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherung Test 2020 – So hat Stiftung Warentest getestet Bewertung der Zahnersatzleistungen im Einzelnen

In unseren Tests hat die Stiftung Warentest Leistungen für Zahnersatz, Inlays und Implantate verglichen. Auch die Vertragsklauseln mit denen Versicherer Leistungen begrenzen, gingen in das Qualitätsurteil ein. Die Tarifleistungen wurden jeweils separat für alle drei möglichen Bonusstufen der Versicherten ermittelt wurden (ohne Bonus, mit 20 Prozent und mit 30 Prozent Bonus). Anschließend ermittelte man einen gewichteten Durchschnitt. Bewertet wurde dann der Anteil der Zahnarztrechnung für vier Versorgungsvarianten. Er wurde jeweils im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt. Dafür galten beispielhafte Modellannahmen. „Bei der Bewertung wurden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungsbedingungen in ihrem Zusammenwirken berücksichtigt.“
Nachfolgend wird die Bewertung der einzelnen Kategorien detailliert beschrieben.

Die aufgeführten Leistungsbeispiele für vier Beispielversorgungen dienen lediglich der Erläuterung und waren nicht maßgeblich für die vorgenommene Bewertung.

Bewertung der Regelversorgung (10 %)
Im Test dieser Kategorie wurden bestimmte Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt. Dabei rechnen Versicherer je nach Tarif die tatsächliche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Bonus an.
Bewertung der Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)
Der Bewertung liegt zugrunde, dass sich der Rechnungsbetrag der privatzahnärztlichen Gebühren auf das Doppelte der Kosten bei reiner Regelversorgung beläuft. Der Betrag verteilt sich hier zu jeweils 50 Prozent auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten. 30 Prozent des Honorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet, der restliche Anteil mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

Folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind in die Bewertung eingeflossen:

Bewertung der Privatversorgung mit Inlays (20 %)
Für die Versorgung mit einem Inlay fallen Kosten in Höhe von 660 Euro an. Sie verteilen sich je zur Hälfte auf das Zahnarzthonorar sowie auf die Material- und Laborkosten. 90 Prozent des Honorars werden mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet. Der Rest mit dessen 2,3-fachem Satz.

Das von Finanztest zugrunde gelegte Modell impliziert auch die Forderung, dass alle fünf Jahre mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden sollten. Ansonsten jeweils ein Inlay pro Jahr.

Für die Bewertung wurden hier folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:

Bewertung der Implantatversorgung (20 %)
Für die Versorgung mit einem Implantat beläuft sich die Rechnung auf 3.762 Euro. Davon entfallen 1.206 Euro auf einen Knochenaufbau (ausschließlich Honorar). 788 Euro davon sind implantologische Leistungen, 820 Euro Materialkosten und 948 Euro Zahnersatz auf dem Implantat (sog. Suprakonstruktion). Davon sind auch 50 Prozent Material- und Laborkosten. Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zur Hälfte mit dem 3,5-fachen Gebührensatz bzw. dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet.

Finanztest fordert hierbei im Modell, dass alle fünf Jahre mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden. In den übrigen Jahren jeweils ein Implantat. Auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet sollten mindestens zehn Implantate erstattet werden.

Folgende Regelungen der Versicherungsbedingungen wurden in der Bewertung berücksichtigt:

  • alle für die Regelversorgung genannten Kriterien
  • die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
  • Kostenerstattung für einen Knochenaufbau
  • Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion)
  • Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für alle Implantate im Kalenderjahr
  • Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Begrenzung der Implantatanzahl für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn.

Bewertung der jährlichen Obergrenzen für alle Tarifleistungen (10 %)

Finanztest hat in den Versicherungsbedingungen folgende Regelungen berücksichtigt:
die Höhe der dauerhaften Erstattungssummenbegrenzungen für ein Kalenderjahr bis zur Höhe von 20.000 Euro
die Höhe der Erstattungssummenbegrenzungen innerhalb der ersten sechs Vertragsjahre bis zur Höhe von 1.000 Euro pro Jahr
ob die Begrenzungen bei unfallbedingten Kosten entfallen oder nicht.

Bewertung weiterer Tarifleistungen und Besonderheiten des Vertrags
Stiftung Warentest hat eine Reihe weiterer Tarifleistungen aufgeführt, die über die Kostenerstattung für Zahnersatz hinausgehen. Sind gleich mehrere Versicherungen in der engeren Wahl, kann ein Mehr an Leistungen ausschlaggebend sein.
Verbraucher sollten allerdings auch prüfen, ob ein Teil der Leistungen nicht bereits von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2020 – So sichert man sich laut Stiftung Warentest richtig ab

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine private Zahnzusatzversicherung nützlich. Denn die Krankenkasse bezahlt im Normalfall nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Einfache Zusatztarife decken den Eigenanteil an Standardlösungen. Für aufwendige und teure Behandlungen wie Zahnersatz (Implantate, Kronen, Inlays etc.) brauchen eine leistungsstarke Zusatzpolice mit umfangreichen Leistungen.

Die Auswahl hier ist groß:
Mehr als zwei Drittel der Tarife im Test sind sehr gut. Viele Versicherer haben im Spitzensegment noch einmal nachgelegt und selbst sehr gute Tarife vom markt genommen und durch noch leistungsstärkere Tarife ersetzt.
Beeindruckend ist die Anzahl der Testsieger: Zwölf teilen sich den Spitzenplatz mit der Bestnote Sehr gut (0,5).

Optimales Alter und Wartezeit bei Vertragsbeginn
Die meisten Menscheninteressieren sich erst mit Anfang 40 für eine Zahnzusatzversicherung, wenn Sie die ersten hohen Rechnungen für Zahnersatz erhalten. Finanztest empfiehlt: Wer im Fall des Falles ohne Kostenbremse loslegen will, sollte sich besser schon mit Mitte 30 versichern, solange das Gebiss noch einwandfrei ist. Denn fast alle Versicherer limitieren ihre Leistungen in den ersten Jahren auf bestimmte Summen. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr haben Kunden vollen Leistungsanspruch.

Wer einen neuen Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung abschließt, muss zudem in der Regel acht Monate Wartezeit einkalkulieren, bevor die Versicherung überhaupt Kosten übernimmt. Bei manchen Versicherern ist die Wartezeit auf sechs bzw. drei Monate reduziert oder entfällt komplett, wie bei den Tarifen Mehr Zahn 100/ 90/ 80 und Mehr Zahnvorsorge der Barmenia.
Behandlungsbeginn

Auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit erhalten Versicherte unter Umständen keine Leistung, wenn die Behandlung kurz nach Vertragsabschluss beginnt. Laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fordert der Versicherer die Patientenakte beim Zahnarzt an und ist dort vermerkt, dass die Behandlung dem Betroffenen bereits zahnärztlich angeraten wurde, wird dieser Zeitpunkt als Behandlungsbeginn angesehen. Entsprechende Gesundheitsfragen vor Vertragsbeginn falsch zu beantworten, macht keinen Sinn, denn mit dem Versicherungsantrag erhalten Versicherer die Erlaubnis, die Patientenakte beim Zahnarzt einzuholen. Kommen dann Falschangaben zum Vorschein, können Versicherungsgesellschaften vom Vertrag zurücktreten, der Versicherungsschutz erlischt und im schlimmsten Fall fordert die Versicherung sogar Leistungen vom Kunden zurück.

Wann ein Wechsel lohnt
Wer bereits im Besitz einer privaten Zahnzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht verbessern kann. Als „optimal“ wird ein möglicher Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung bezeichnet. Vorausgesetzt, man verbessert sich dabei. Bei einem neuen Vertragspartner ist mit erneuten Wartezeiten sowie Summenbegrenzungen zu rechnen, bereits empfohlene Behandlungen sind ausgeschlossen. Kunden, die einen mehr als zehn Jahre alten Vertrag haben, der ohnehin nur die Kassen-Festzuschüsse um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der verliert bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kaum etwas. Wer seine Leistungen verbessern will, dem sei angeraten beim aktuellen Versicherer zu bleiben und in einen besseren Tarif zu wechseln. So betreffen erneute Grenzen und Wartezeiten nur den Teil, der die Leistungen des bisherigen Tarifs übersteigt. Auch Versicherte, die Ihre Beiträge senken wollen, sollten laut Finanztest beim aktuellen Versicherer bleiben und ggf. verzichtbare Teilverträge kündigen, wenn der Versicherer die Tarife im Baukasten-System anbietet.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2020 – So spart man beim Zahnarzt Geld

Wichtige Fragen klären
Selbst beim Zahnarzt des Vertrauens, sollte der Heil- und Kostenplan von Versicherten niemals einfach unterschrieben werden, bevor nicht eine Reihe von Fragen geklärt ist:
Was genau plant der Zahnarzt und warum ist diese Behandlung aus seiner Sicht medizinisch notwendig?
Welche Behandlungsschritte sind notwendig und welche Risiken sind damit verbunden?
Wie hoch sind die Kosten? Bestehen günstigere oder teurere Alternativen? Was sind Vor- und Nachteile?

Kostenlose Zweitmeinung einholen
Bei der Wahl des Dentallabors sind die Preisunterschiede am größten. Die Laborkosten sollten vorher genau verglichen werden, denn diese machen im Schnitt die Hälfte und manchmal mehr als zwei Drittel der Rechnung aus. Kunden sei empfohlen, den Heil- und Kostenplan vorab dem Versicherer vorzulegen, denn dieser verfügt über Preis- und Leistungsverzeichnisse, in denen steht, bis zu welcher Höhe er zahntechnische Leistungen bezahlt. So wird klar, was erstattet wird und ob der Versicherer ein günstigeres Dentallabor empfehlen kann. Willigt der Zahnarzt ein, das günstigere Labor zu beauftragen, lassen sich Kosten sparen. Zudem können Angehörige der gesetzlichen Krankenkassen sparen, wenn sie einen Zahnarzt wählen, der einem zahnärztlichen Netzwerk angehört, mit dem die Krankenkasse zusammenarbeitet (z. B. Dent-Net). Zudem bestehen eine Reihe von Zahnarzt-Auktionsportalen, wie bspw. zahngebot.de, auf denen Sie Heil- und Kostenpläne einstellen können und so ggf. günstigere Angebote von nahegelegenen Zahnärzten erhalten. Diese Information lässt sich ebenfalls nutzen, um mit dem aktuell behandelnden Zahnarzt zu verhandeln.

Mehr Bonus durch jährliche Vorsorge
Gesetzlich Krankenversicherte, denen die Standardversorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung) reicht, können für wenig Geld versichern. Zur Regelversorgung zählen Kronen, Brücken und Prothesen.
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und dies im Bonusheft dokumentiert, erhält von der Krankenkasse einen höheren Festzuschuss. Bei lückenloser fünfjähriger Vorsorge ergibt sich ein Zuschuss zur Regelversorgung von 60 anstatt 50 Prozent. Nach zehn Jahren der Vorsorge-Dokumentation ergibt sich ein Höchstbonus von 65 Prozent. Versicherte mit diesem Bonus erhalten für eine Brücke, die einen Eckzahn im Oberkiefer ersetzt, 679 Euro. Das sind 157 Euro mehr als beim Zuschuss ohne Bonus. Bei der Versorgung mit einem Implantat von mehreren Tausend Euro, fällt der Bonus nicht mehr sehr ins Gewicht. Ein Bonusheft lohnt sich dennoch in jedem Fall und auch manche private Krankenversicherung erbringt dann höhere Leistungen.

Alle Angaben ohne Gewähr.